Batterien


Mit dem Begriff der elektrischen Batterie wird eine Zusammenschaltung mehrerer gleichartiger galvanischer Zellen bzw. Elemente bezeichnet, als welche zunächst, z. B. in der voltaschen Säule oder Zambonisäule, nur nicht wiederaufladbaresogenannte „Primärzellen“ bzw. „Primärelemente“ zur Verfügung standen. Mit der Entwicklung wirtschaftlich einsetzbarer wiederaufladbarer „Akkumulatoren“, auch „Sekundärzellen“ bzw. „Sekundärelemente“, z. B. des Bleiakkumulators um 1850 bis 1886, wurde die Benutzung des Begriffs „Batterie“ auch auf die Zusammenschaltung mehrerer solcher Zellen erweitert, z. B. in den späteren Starterbatterien von Kraftfahrzeugen oder Traktionsbatterien von U-Booten usw.



Seit der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts hat sich der Begriff „Batterie“ auch auf einzelne Primär- oder Sekundärzellen ausgeweitet, wobei letztere als „Batteriezelle“ oder „Batterie“ bezeichnet wird. Die beschriebene Änderung des Sprachgebrauchs wurde in der DIN-Norm 40729 beschrieben. Galvanische Sekundärelemente; Grundlegende Konzepte wurden angesprochen, die unter Batterie „immer mehrere verbundene Zellen“ verstanden haben, dieser Begriff hat sich jedoch im alltäglichen „Unterschied“ verwischt.