Drohnen

Haftpflichtversicherung

Eine wichtige Voraussetzung: prinzipiell ist das Fliegen mit so genannten UAVs (Unmanned Areal Vehicle) erst einmal versicherungspflichtig. Egal ob dies zu reinen Hobbyzwecken oder aus gewerblichen Ambitionen heraus geschieht. Eine Haftpflichtversicherung ist Pflicht. Was viele nicht wissen: die private Haftpflichtversicherung deckt dies in der Regel nicht ab! Es muss also eine Zusatzversicherung abgeschlossen werden. Wir haben dafür einen Drohnen und Multicopter Haftpflichtversicherungsvergleich zusammengestellt.

Labeling requirement

Each drone over a starting weight over 250 grams is subject to the labeling and must be marked with the complete address of the owner / owner. This applies to all common models such as the DJI Phantom 4 (Pro), Dji Mavic Pro / Platinum, Parrot Bebop, Yuneec Typhoon H or Q500 and even a DJI Spark and of course DJI Inspire 1 and 2.
In addition, the Drone Mark / Drones badge must be readable and fireproof! So that excludes conventional stickers. Registration of the drone is not required. The new drone regulation recommends an aluminum plaque. You can get the drone plate / drones badge here.

Gesetzliches Mindestalter

Ein gesetzliches Mindestalter für das Fliegen von Drohnen gibt es unseres Wissens nach nicht – dies wird aber in der Regel durch die notwendigen Versicherungen bzw. Versicherungsgesellschaften vorgegeben.
Lediglich für Drohnen über 2 kg ist das Mindestalter auf 16 Jahre festsetzt (außerdem ist dort zusätzlich ein Drohnen Führerschein – ein so genannter Kenntnisnachweis – erforderlich. Details siehe weiter unten).

Die maximale Drohnenhöhe ist im Allgemeinen durch die neue Drohnenverordnung auf 100 Meter über dem Boden begrenzt.

Beim Fliegen der Drohne sind folgende Dinge verboten:

  • das Fliegen außerhalb der Sichtweite
  • Fliegen über Wohngrundstücken
  • Fliegen über Naturschutzgebieten
  • Fliegen innerhalb eines Radius von 1,5 km zu Flugplätzen
  • Fliegen in Kontrollzonen, wenn man eine Höhe von 50 Metern überschreitet
  • Das Fliegen bei Nacht (nur möglich mit Ausnahmegenehmigung)
  • Fliegen mit einer Drohne über 5 kg Startgewicht ohne eine spezielle Ausnahmegenehmigung (siehe Ausnahmen unten)

Mindestens 100 Meter Sicherheitsabstand müssen eingehalten werden:

  • Menschensammlungen
  • Bundesfernstraßen, Bundeswasserstraßen und Bahnanlagen
  • Krankenhäuser
  • Unglücksorten, Katastrophengebieten und anderen Einsatzorten von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
  • militärischen Anlagen und Organisationen sowie mobile Einrichtungen und Truppen der Bundeswehr im Rahmen angemeldeter Manöver und Übungen
  • Industrieanlagen
  • Justizvollzugsanstalten, Einrichtungen des Maßregelvollzugs
  • militärischen Anlagen und Organisationen
  • Anlagen der Energieerzeugung und – verteilung

Der Kauf einer Drohne ist nicht kompliziert. Sie finden sie auf jeder Seite wie MediaMarkt, Saturn usw. Professionelle Drohnen kosten zwischen 500 € und etwa 1500 €.